Ошибаетесь, как раз, именно вы:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (gilt zur Gänze seit 1.1.2008):
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.